Wissenswertes zur Wertermittlung
Immobilienbewertung
Wir sorgen für Klarheit bei Immobilienwerten:
Unabhängig, kompetent und rechtskonform!
Als qualifizierte und zertifizierte Sachverständige garantieren wir eine fundierte und unabhängige Immobilienbewertung nach den einschlägigen Richtlinien und Verordnungen – für jeden Anlass und alle Arten von Liegenschaften.
Gutachten & Richtlinien
Nur rechtskonforme Gutachen helfen Ihnen weiter!
Das Verkehrswertgutachten folgt u.a. den Festsetzungen des BauGB und der ImmoWertV und bestimmt den realistischen Marktwert zu einem Stichtag. Das Beleihungswertgutachten nach BelWertV bezieht Risikofaktoren und längere Betrachtungszeiträume mit ein, es dient Banken zu Finanzierungszwecken. Das Mietwertgutachten für wohnwirtschaftliche Objekte richtet sich nach den Regelungen im BGB – hier ist die marktübliche Miete bzw. deren Zulässigkeit zu ermitteln.
Auch die Methoden bei der Gutachtenerstellung sind in Vorschriften geregelt: je nach Objekttyp wird das Vergleichswert-, Ertragswert- oder Sachwertverfahren herangezogen. Das Vorgehen bei zurückliegenden Stichtagen (Qualitäts- bzw. Wertermittlungsstichtage) unterliegt ebenfalls rechtlicher Regelung.
Sachverständige & Qualifikation
Seriöse Gutachter können ihre Kompetenz belegen!
Um bei Wertgutachten für Immobilien eine Fehleinschätzung oder einer rechtliche Ungültigkeit zu vermeiden, sollte man sich ausschließlich an zertifizierte bzw. von den Industrie- und Handelskammern öffentlich bestellte und vereidigte Sachverständige wenden.
Diese haben nach einer entsprechenden Berufsausbildung oder einem relevanten Studium eine spezielle Qualifikation – etwa an der Deutschen Immobilien-Akademie DIA und können eine Zertifizierung vorweisen – z. B. von DIAZert oder HypZert. Als Lehrstuhlinhaber für Immobilienbewertung ist Herr Prof. Dr. Ingold aktiv in der immobilienwirtschaftlichen Forschung vertreten und damit immer auf dem aktuellsten Wissensstand. Unsere Gutachten garantieren somit Rechtssicherheit.
Vorgehen & Unterlagen
Wir bringen Sie ans Ziel – mit Rat und Tat, in jedem Fall!
Am Anfang jeder Immobilienbewertung steht ein ausführliches Gespräch, bei dem wir ganz auf Ihre Situation eingehen. Nach individueller Beratung und Auftragserteilung kommt es zur Prüfung der erforderlichen Unterlagen, in der Regel Grundbuchauszüge, Lagepläne, Bauakten, Flächenberechnungen, Bau- und Altlastenauskünfte, die ggf. über eine entsprechende Vollmacht durch den Sachverständigen vervollständigt werden.
Nach einem Ortstermin mit sorgfältiger Untersuchung des Objekts erfolgt die Bestandsaufnahme aller wertrelevanten Daten und die eigentliche Erstellung des Gutachtens – reibungslos, präzise und effizient dank hoher Kompetenz und moderner digitaler Prozesse. Eine abschließende Qualitätsprüfung garantiert die Rechtsgültigkeit und Einhaltung aller Richtlinien.
Honorar & Kosten
Rechtskonforme Gutachten können nicht gratis sein!
Kostenlose Bewertungsangebote liefern nur unverbindliche Schätzungen ohne Haftungsübernahme. Rechtsgültigkeit garantiert allein das Gutachten eines qualifizierten Sachverständigen, dessen Honorar vom Verkehrswert und Aufwand abhängt und sich nach der Honorartabelle des Bundesverbandes b.v.s. Sachverständige errechnet. Auch individuelle Preisvereinbarungen sind je nach Komplexität und Umfang möglich.
Beleihungs- und Mietwertgutachten, Kurz-Expertisen, Plausibilitätsprüfungen und weitere Tätigkeiten wie Portfolio-Bewertungen und Ertragsanalysen werden über Pauschal- oder Zeithonorare abgerechnet, wobei jeweils ein individuelles Angebot erstellt wird. Bei Gerichtsgutachten werden für die Vergütung die gesetzlichen Vorschriften nach JVEG herangezogen.